Es wird ein Wurf erwartet bei:

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Das Stammbuchamt teilt mit:

Das Stammbuchamt kann nur Prüfungen und Nachweise eintragen und veröffentlichen, wenn diese vom JGHV schriftlich bestätigt wurden!!!
Nachweise wie HN, Btr, AH, SJ Gr, Vbr, FS, Sw, LN, Totverbeller und Totverweiser müssen in Kopie dem Stammbuchamt vorliegen.
Es werden auf fernmündlichen Zuruf ohne Prüfungszeugnisse oder entsprechende Bescheinigungen keine Einträge erfolgen.

Stammbuchamt